Kölsch - das Bier unserer wunderschönen Domstadt. Obwohl es oft belächelt und klein geredet wird, darf es bei uns natürlich trotzdem nicht fehlen. Und das vor allem, weil in dem „Karnevalsgesöff“ oftmals mehr drinsteckt als man denken mag.
1918 wurde das in Köln hergestellte helle obergärige Bier zum ersten Mal von der Brauerei Sünner als Kölsch bezeichnet - eine Festlegung die jedoch erst etwa 55 Jahre später vom Landgericht Köln festgeschrieben wurde. Das entschied 1963, dass die Bezeichnung Kölsch nicht nur den Biertyp, sondern auch das Herkunftsgebiet festlegt. So unterschrieben die zu dem Zeitpunkt alle 24 Kölner Brauereien die „Kölsch-Konvention“, wonach die Biersorte nur in Köln und der näheren Umgebung hergestellt werden darf.
So ist das helle, obergärige Bier, das zwar nur einen durchschnittlichen Stammwürzegehalt von 11,3% und einen Alkoholgehalt von etwa 4,8% aufweist, trotzdem einzigartig unter den Bieren der Welt. Denn Kölsch brauen darf bei weitem nicht jeder!